AGB
Tarkan Tarhan e .K Shemesh Solartech
Anwendungsbereich
1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, insbesondere kauf-, werklieferungs- und werkvertragliche Lieferungen und Leistungen, einschließlich Installations-, Montage- und Serviceleistungen sowie Beratungs- und Nebenleistungen (nachfolgend die „Leistungen“), und unsere diesbezüglichen Angebote und Vertragserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Geschäftsbedingungen“). Von diesen Geschäftsbedingungen oder von gesetzlichen Bestimmun-gen abweichende oder diese Geschäftsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Solche Bedingungen erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht wider-sprechen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und Verbrauchern. Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft mit uns zu Zwecken ab-schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, sind mit entsprechend gekennzeichnet; Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Verbraucher gelten, sind ebenfalls entsprechend gekennzeichnet. Alle nicht gesondert gekennzeichneten Geschäftsbedingungen gelten für beide Arten von Kunden.
1.3 Nur für Unternehmer: Diese Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle unsere zukünftigen Leistungen für den Kunden.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch eine Bestellung des Kunden und unsere Annahme der Bestellung zustande. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nicht abweichend bestimmt, erklären wir unsere Annahme entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung unserer Leistung. Das vorstehende Schriftformerfordernis gilt nicht für nachvertragliche Änderungen.
2.3 Eine Bestellung des Kunden können wir innerhalb von zwei (2) Wochen nach ihrer Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Bestellungen für den Kunden bindend. Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss. Geht unsere Auftragsbestätigung beim Kunden verspätet ein, wird dieser uns hierüber unverzüglich informieren.
2.4 Nur für Unternehmer: Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2.5 Nur für Unternehmer:
2.6 Nur für Verbraucher:
Der Kunde kann Bestellungen auch über den Online-Shop auf der Homepage www.shemesh-solartech.de über E-Mail info@shemesh-solartech.de eine Bestellung abgeben, wenn der Kunde als unser Fachpartner eine Einladung von uns zur Registrierung in unserem Portal erhalten hat. Um Bestellungen im Online-Shop des Portals abzugeben, muss sich der Kunde registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Die Einrichtung eines Kundenkontos ist kostenfrei. Es besteht kein Anspruch auf Erhalt einer Einladung oder Eröffnung eines Kundenkontos. Die Präsentation von Leistungen in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde kann aus dem im Online-Shop angezeigten Sortiment unserer Leistungen für seinen Warenkorb auswählen. Bis zum Klicken auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ kann der Kunde den Inhalt des Warenkorbs jederzeit ändern oder diesen vollständig leeren.
Durch Klicken auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb befindlichen Leistungen ab. Nach Eingang der Bestellung des Kunden und seiner Zahlungsdaten erhält der Kunde automatisch eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und Einzelheiten aufführt (nachfol-gend: „Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung des Kunden dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung eingegangen ist. Die Annahme der Bestellung des Kun-den durch uns erfolgt durch eine weitere E-Mail, in der wir die Bestellung bestätigen („Auftragsbestätigung“). Wir sind nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen.
Der Kunde kann über eine Funktion auf unserer Webseite ein Angebot für die darin aufgeführten Leistungen anfordern. Die Präsentation von Leistungen auf unserer Website stellt kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde kann die in der Funktion auf unserer Website angezeigten Leistungen auswählen und die abgefragten Informationen eingeben. Bis zum Klicken auf den Button „Angebot anfordern“ kann der Kunde die ausgewählten Leistungen jederzeit ändern. Durch Klicken auf den Button „Angebot anfordern“ fordert der Kunde ein freibleibendes Angebot für die von ihm angefragten Leistungen an.
Angebote von uns werden grundsätzlich in unserem Online-Portal, dem Home portal, zur Verfügung gestellt. Hierzu erhält der Kunde eine E-Mail mit Login-Daten, mit denen er sich im Home-Portal einloggen kann. Dem Kunden hat die Login-Daten sorgfältig und vor dem Zugriff anderer Personen geschützt aufzubewahren hat und darf sie nicht anderen zugänglich machen. Auf Nachfrage kann der Kunde ein Angebot per E-Mail erhalten. Wir sind nicht verpflichtet, ein Ange-bot abzugeben.
Der Kunde kann nach Erhalt eines Angebotes von uns seine Bestellung in dem Home-Portal durch Klicken auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ abgeben. Hat der Kunde auf Nachfrage ein Angebot per E-Mail erhalten, kann der Kunde seine Bestellung auch per E-Mail abgeben.
Nach Eingang der Bestellung des Kunden erhält der Kunde automatisch eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und Einzelheiten aufführt (nachfolgend die „Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung des Kun-den dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass seine Bestellung eingegangen ist. Die Annahme der Bestellung des Kun-den durch uns erfolgt durch eine weitere E-Mail, in der wir die Bestellung bestätigen („Auftragsbestätigung“). Wir sind nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen.
Wir weisen darauf hin, dass wir im Fall, dass wir ein Liefergebiet räumlich nicht bedienen, die Anfrage des Kunden mit Zustimmung des Kunden an einen Partner weiterleiten. Wir übernehmen keine Verpflichtung oder Leistung im Zusammenhang mit einem etwaigen Ange-bot des Partners an den Kunden. Ein etwaiges Vertragsverhältnis kommt allein zwischen dem Kunden und dem Partner zustande, wir sind daran nicht beteiligt.
3. Technische Hinweise
Wir sind zu technischer Hilfestellung oder Erteilung von technischen Hinweisen nicht verpflichtet. Ratschläge betreffend die Einsatzvorbereitung der Ware oder für unsere Leistungen, die wir mündlich, schriftlich oder durch Tests abgeben, geschehen nach bestem Wissen und Gewissen; sie haben Ausdrucke und Kopien unterliegen nicht dem Änderungsdienst. Print outs and copies are not subject to the change service. 2 gleichwohl – auch im Verhältnis zu Dritten – nicht bindenden Charakter.
4. Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware auf dem Dach ; Vor-Ort-Termin
4.1 Sofern Vertragsgegenstand die Installation von Photovoltaik-Anlagen und/oder sonstiger Hardware ist, stellt der Kunde sicher, dass vor Beginn der Installation die in dem dem Kunden überlassenen Dach die Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen/Solarpaneele und Unterbaukonstruktionen und sonstiger Hardware aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Das gleiche gilt für Dächer die nicht mehr Ordnungsgemäß sind oder mit Mängeln Behaftet was nicht sichtbar ist, ist der Kunde bzw. Auftraggeber einzig und allein verantwortlich. Alle evtl. Folgekosten sind vom Kunden zu Tragen. Alle Maßnahmen die das Erhalten des Dachfundaments (Balken, Querbalken, Träger und sonstige wesentliche Bestandteile zum aufrechterhalten des Daches erforderlich sind vor einer PV-Anlagen Montage sind in der Verantwortung des Kunden (Auftragsgebers) Dämmung von Dach und Dachboden sind Hausbesitzer verantwortlich, Brandschutzmaßnahmen sind vom Kunden /Auftraggeber dringend einzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass unbedingt ein Service bzw. Wartungsvertrag abgeschlossen werden sollte um die PV-Anlage auch die Vorgegebenen Garantien zu gewährleisten zu können, es gelten die Garantie und Pflegehinweise und Bestimmungen der jeweiligen Hersteller der PV-Komponente die jeweils Verbaut werden.
Tarkan Tarhan e,K Shemesh Solartech Haftet nicht und gibt keinerlei Gewährleistung bei unsachlicher Pflege, Wartung oder Handlungen dritter Personen oder Firmen. Falls kein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, übernimmt Tarkan Tarhan e,K shemesh solartech keinerlei Garantien, Haftung, Sachmängelhaftung Es gelten in der Regel die jeweiligen Herstellergarantien.
4.2 Die AC/DC Installation ist erfüllt mit dem Zeitpunkt des Ordnungsgemäßen Installation bis zum Wechselrichteranschlusses. Eine Freigabe des Energieversorgers oder Zählerwechsel / Rückwärtszähler des Energieversorgers ist nicht Bestandteiles des Vertrags. Alle zusätzlich erforderlichen Maßnahmen, Umbauten oder Zusatzarbeiten die mit dem Energieversorgern verbunden ist oder als Auflage an dem Kunden auferlegt wird, oder keine Einspeiseerlaubniss bekommt oder aus anderen Gründen die Inbetriebnahme verweigert wird, Netzverträglichkeit nicht erlaubt ist Sache zwischen den Kunden (Auftraggeber) und deren Energieversorger. Sofern Wir den Auftrag bekommen auch diese Dienstleistung zu übernehmen werdend diese Arbeiten gesondert Vergütet mit 59,00 Euro pro Std./Arbeitskraft und zusätzlich Materialkosten.
4.3 Stellt sich heraus, dass die in dem Dokument Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, können
(a) sich unsere Termine um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben; und
(b) Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung der Voraussetzungen entstehen, die wir gesondert berechnen;
(c) wir vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Voraussetzungen nicht innerhalb angemessener Frist und mit zumutbarem Aufwand von dem Kunden hergestellt werden können, oder alternativ eine Anpassung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellen sollte, dass aufgrund eines unvorhersehbaren Zustands am Installationsort eine Installation unmöglich oder wesentlich erschwert ist. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
4.4 Der Kunde hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, sobald der Eintritt von Verzögerungen absehbar ist.
4.5 Wir können im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung nur eine Sichtprüfung sicherstellen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Nur für Verbraucher: Verbraucherverträge über digitale Produkte
5.1 Für einen Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen im Sinne des § 327 BGB („digitale Produkte“) zwischen uns und einem Verbraucher gelten unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen die gesetzlichen Regelungen.
Für einen Kaufvertrag über eine Sache, die digitale Produkte enthält oder mit ihr verbunden ist, aber ihre Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen für den Bestandteil des Vertrages, der das digitale Produkt betrifft, die gesetzlichen Regelungen.
5.2 Wir stellen dem Verbraucher ein digitales Produkt in der Version bereit, die wir in der Auftragsbestätigung angeben. Wir weisen den Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf hin, sofern es sich dabei nicht um die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung neueste verfügbare Version handelt.
5.3 Wir dürfen bei einer dauerhaften Bereitstellung des digitalen Produkts notwendige und dem Verbraucher zumutbare Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit nach § 327e Abs. 2 und 3 BGB und § 327 f BGB erforderliche Maß hinausgehen nur zur Anpassung des digitalen Produkts an eine neue technische Umgebung, erhöhte Nutzerzahlen oder aus sicherheitstechnischen, betriebstechnischen oder rechtlichen Gründen vornehmen, sofern dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und wir den Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informieren.
5.4 Eine Änderung des digitalen Produkts, welche die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf das digitale Produkt oder welche die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher erheblich beeinträchtigt, dürfen wir nur vornehmen, wenn wir den Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. E-Mail) informieren.
5.5 Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale des digitalen Produkts gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 1a BGB, zu dem vereinbarten Zubehör, Anleitungen und Kundendienst
nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB oder zu den zu den vereinbarten Aktualisierungen nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.
6. Nur für Verbraucher: Widerrufsrecht
6.1 Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Werkvertrag wie einen Vertrag über die Installation von Photovoltaikanlagen oder über die Installation anderer Hardware mit uns abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech Am Nienhaushof 29 in 47139 Duisburg /NRW / Deutschland, Tel. +49-203 70 90 11 90,
E-Mail info@shemesh-solartech.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech Am Nienhaushof 29 in 47139 Duisburg / Deutschland, Tel. +49-203 70 90 11 90, E-Mail info@shemesh-solartech.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Ausdrucke und Kopien unterliegen nicht dem Änderungsdienst. – Print-outs and copies are not subject to the change service.
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
–
Name des/der Verbraucher(s)
–
Anschrift des/der Verbraucher(s)
–
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
–
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
6.2 Soweit der Kunde, der Verbraucher ist, einen Kaufvertrag mit uns abschließt (wie einen Vertrag über unsere Produkte ohne Installationsleistungen), gilt folgendes:
a) Bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.
b) Im Übrigen steht dem Kunde
n, der Verbraucher ist, ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:
7. Zahlungsmethode, Preise und Zahlung, Ausfuhr
7.1 Zahlungen an uns können per Banküberweisung auf unser in den Rechnungen angegebenes Bankkonto geleistet werden.
7.2 Nur für Verbraucher: Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind unsere Preise in Euro und verstehen sich einschließlich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Sondergesetze Umsatzsteuerbefreiungen oder Private Haushalte bis 30kWp die Begrenzt sind hiervon unberührt.
7.3 Nur für Unternehmer: Unsere Preise verstehen sich unsere Preise EXW (Incoterms 2020) zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.4 Die Preisberechnung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen (z. B. je Meter) und der Menge der tatsächlich ausgeführten Leistungen, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. für eine Ware, durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, etc.) vereinbart ist.
7.5 Unsere Rechnungsforderungen sind innerhalb on 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung ohne Abzug an unseren Hauptsitz zu zahlen. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Forderungen aus dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der jeweiligen Ware und ordnungsgemäßer Rechnungstellung zur Zahlung fällig.
7.6 Bei Lieferungen in das Ausland sind sämtliche im Ausland oder beim Export ins Ausland zu erbringenden Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben vom Kunden zu tragen bzw. uns zu erstatten.
7.7 Nur für Unternehmer: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland hat der Kunde eine den Anforderungen des § 17 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung entsprechende Gelangensbestätigung abzugeben, mit der er bestätigt, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Soweit nicht abweichend von uns vorgegeben, muss die Gelangensbestätigung mindestens den Namen und die Anschrift des Kunden, die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung, Ort und Datum des Erhalts der Lieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Falle der Beförderung durch den Kunden Ort und Datum des Endes der Beförderung in dem anderen EU-Mitgliedstaat sowie das Ausstellungsdatum enthalten. Soweit nicht abweichend von uns vorgegeben, muss der Kunde zur Ab-gabe der Gelangensbestätigung ein von uns bereitgestelltes Muster verwenden. Die Gelangensbestätigung ist hand-schriftlich zu unterschreiben oder auf Anforderung elektronisch zu übermitteln.
7.8 Nur für Unternehmer: Bei Zahlungsverzug des Kunden mit unseren Entgeltforderungen sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Sätze, mindestens aber von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
7.9 Nur für Unternehmer: Soweit keine Vorleistung durch uns vereinbart ist, können wir Lieferungen gegen den Kunden zu-rückhalten, bis die uns gebührende Zahlung des Kunden Zug um Zug mit unserer Leistung bewirkt wird.
7.10 Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir im Falle einer Vorleistungsplicht unsererseits berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Erbringt der Kunde keine Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, sind wir unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine Vorauszahlung leistet.
7.11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch des Kun-den aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie unser Anspruch stammt.
8.0 Gefahr Übergang, Durchführung der Lieferung, Termine
8.1 Nur für Verbraucher: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen, und zwar auch bei Teillieferungen, mit Übergabe auf den Kunden über.
8.2 Nur für Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Lieferungen mit Aussonderung der Ware und Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lieferwerkes auf den Kunden über.
8.3 Bei werkvertraglichen Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald sich die Leistung in der Sachherrschaft des Kunden befindet, spätestens jedoch mit der jeweiligen (Teil-)Abnahme.
8.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, bestimmen wir Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer.
8.5 Nur für Unternehmer: Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
8.6 Nur für Verbraucher: Wir können vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn wir die Ware unsererseits ordnungsgemäß bei unserem Vorlieferanten bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert worden sind (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist weiterhin, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben.
8.7 Die Einhaltung der vereinbarten Termine setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen, die Erfüllung der Vorausset-zungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen und sonstiger Hardware, soweit einschlägig, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
8.8 Die Einhaltung der vereinbarten Termine für die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder anderer Hardware setzt zusätzlich voraus, dass die Witterungsbedingungen / hohe Gewalt die Installation zulassen. Dies kann etwa wegen Gewitter, Sturm und/oder Regen nicht der Fall sein. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, vereinbaren wir mit dem Kunden einen neuen Ersatztermin.
8.9 Nur für Unternehmer: Die vereinbarten Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden als ein-gehalten, auch soweit Lieferungen ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden können.
8.10 Nur für Unternehmer: Ist Abholung durch den Kunden verein-bart, muss die vertragsgemäß versandfertig gemeldete Lieferung unverzüglich abgeholt werden; andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl zu versenden und als geliefert zu berechnen.
8.11 Nur für Unternehmer: Soweit sich die Ausführung von Leistungen um mehr als eine Woche verzögert, weil der Kunde Pflichten unter dem Vertrag schuldhaft verletzt, sind wir berechtigt, von dem Kunden pro Werktag nach dem Ablauf der Wochenfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Netto-Preises der verzögerten Lieferung,
höchstens jedoch insgesamt 5 % dieses Netto-Preises, zu fordern. Unser Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiteren Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen weitergehenden Schadensersatz anzurechnen.
8.12 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kun-den zumutbar sind. Solche Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen; die Frachtkosten für alle Teillieferungen dürfen die vereinbarten Frachtkosten nicht übersteigen. Das Recht des Kunden, bei pflichtwidrig und schuldhaft nicht rechtzeitig erbrachten Restlieferungen vom ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn er an bereits erbrachten Teilleistungen kein Interesse hat, bleibt unberührt.
8.13 Nur für Unternehmer: Branchenübliche Mehrlieferungen sind zulässig und gelten als vertragsgemäß. Entsprechendes gilt für vorzeitige Lieferungen.
8.14 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung durch die höhere Gewalt hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden, unter Anwendung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisse gleich, insbesondere währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Maßnahmen, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer die die Lieferung wesentlich erschweren Ausdrucke und Kopien unterliegen nicht dem Änderungsdienst.
oder unmöglich machen. Gleiches gilt für Streiks und Aus-sperrungen. Dauern Ereignisse höherer Gewalt oder diesen gleichgestellten Ereignissen länger als drei (3) Monate, steht sowohl uns als auch dem Kunden das Recht zu, vom Ver-trag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Wir in-formieren den Kunden so bald wie möglich von Eintritt und Ende derartiger Ereignisse.
8.15 Wir haften nicht für Verzögerungen oder sonstige Verletzungen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die direkt oder indirekt durch den Ausbruch des Coronavirus bzw. die andauernde Pandemie (COVID 19) und die entsprechenden Maßnahmen („Corona-Krise“) verursacht werden. Wir wer-den allerdings wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der möglichen Auswirkungen der Krise auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ergreifen. Auf unser Ver-langen und nach Benachrichtigung des Kunden sind unsere vertraglichen Verpflichtungen suspendiert, solange die Corona-Krise bzw. deren Aus- oder Nachwirkungen die Vertragserfüllung verhindern oder verzögern. Termine verlängern sich entsprechend. Dauert die Suspendierung länger als drei (3) Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zu-rückzutreten oder diesen zu kündigen.
8.16 Hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzuges, so ist der zu ersetzende Schaden beschränkt auf einen Betrag von 0,5 % des vereinbarten Netto-Preises der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 5 % dieses Netto-Preises. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahr-lässigkeit beruht.
8.17 Der Kunde ist unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen nur zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung von F Terminen berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben oder dem Kunden das Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung nicht zumutbar ist. Haben wir eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Jede Partei hat auf Verlangen der jeweils anderen Partei innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder weiter am Vertrag festhalten will.
9.0 Abnahme
9.1 Leistungen bedürfen einer Abnahme, wenn
a) sich dies aus gesetzlichen Vorschriften ergibt oder b) dies vereinbart ist oder c) wir dies nach Ziffer 9.2 verlangen. Für die Durchführung der Abnahme gelten Ziffern 9.3 bis 9.5.
9.2 Wir sind berechtigt, bei Verträgen über Installationsleistungen, insbesondere Installation von Photovoltaikanlagen, eine Abnahme des Kunden zu verlangen.
9.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, hat die Abnahme innerhalb von zwei (2) Wochen nach Meldung der jeweiligen Abnahmebereitschaft zu erfolgen.
9.4 Wir können für in sich abgeschlossene, selbstständig nutzbare Teile unserer Leistungen eine Teilabnahme verlangen und dementsprechend unsere teilweise Abnahmebereitschaft melden. Bei erfolgreicher Teilabnahme sind wir spätestens auch berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
9.5 Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
10.0 Eigentumsvorbehalt, Vorbehalt unserer Schutzrechte
10.1 Nur für Verbraucher: Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend die „Vorbehaltsware“).
10.2 Nur für Unternehmer: Bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend die „Vorbehaltsware“).
Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache in einem dem Rechnungswert der Vorbehaltsware entspre-chenden Umfang und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
10.2.3 Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wird die Vor-behaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Weiterverkaufswertes der Vorbehaltsware. Beim Weiterverkauf von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Ab-tretung der Forderung in Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile.
10.2.4 Der Kunde ist ermächtigt, die an uns aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Wir sind zum Widerruf der Erlaubnis zum Weiterverkauf nach Ziffer 10.2.1 und der Einziehungsermächtigung nach Ziffer 10.2.5 berechtigt, wenn a) sich der Kunde mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung in Verzug befindet; b) der Kunde außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäfts-verkehrs über die Vorbehaltsware verfügt hat; oder c) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar wird, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
10.2.5 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 10 % übersteigt.
10.2.6 Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Feuer-, Bruch-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern und uns dies nach Aufforderung nachzuweisen.
10.3 Von einer Pfändung der Vorbehaltsware oder anderen Eingriffen Dritter muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
10.4 Wir behalten uns über die gelieferten Waren hinausgehende Eigentums- sowie sämtliche Patent-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte vor, insbesondere an den von uns in körperlicher oder elektronischer Form zur Ver-fügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, Designs, Design-Vorschlägen, Schablonen, Werkunterlagen, Formen, Copyrights, Know-how und Kalkulationen sowie Software.
11.0 Nur für Unternehmer: Untersuchungs- und Rügepflicht
11.1 Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung hinsichtlich Menge, Gewicht und Verpackung unverzüglich zu untersuchen und jede diesbezügliche Beanstandung auf dem Lieferschein oder dem Frachtbrief zu vermerken. Anderenfalls gelten Menge, Gewicht und Verpackung als vertragsgemäß. Der Kunde hat unverzüglich nach Ablieferung der Ware eine stichprobenartige Qualitätsuntersuchung zu veranlassen und hierfür die Verpackung (Kartons, Schachteln, Folie etc.) zu öffnen. Diese Ziffer 11.1 gilt nur für Kauf und Werklieferungsverträge.
11.2 Erkennbare Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens je-doch fünf (5) Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Sachmängel sind uns unverzüglich, Ausdrucke und Kopien unterliegen nicht dem Änderungsdienst. Print-outs and copies are not subject to the change service.
12.0 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir es gegen-über dem Kunden ausdrücklich erklären. Mit Ausnahme
eines ausdrücklichen erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.
12.1 Für Verzögerungsschäden gilt ausschließlich Ziffer 8.16.
spätestens jedoch fünf (5) Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Diese Ziffer 12.2 gilt nur für Kauf- und Werklieferungsverträge.
12.3 Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Lieferung durch den Kunden ist die Rüge von Sachmängeln aus-geschlossen, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht vorbehalten wurden.
12.4 Die Mangelanzeige hat Art und Umfang des Mangels genau zu bezeichnen.
12.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben hiervon zwecks Untersuchung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Eine solche Untersuchung kann durch uns, unsere Zulieferer oder jeden anderen hierzu von uns bestimmten Dritten erfolgen.
13.0 Mängel
13.1 Nur für Verbraucher: Die Rechte des Kunden bei Mängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften allerdings nur nach Maßgabe von Ziffer 13. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften gelten außerdem Ziffern 12.0 bis 14.0
Für unsere Solarmodule, Speicher und Manager geben wir zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung Garantien ab, die Endkunden berechtigen. Hierfür sind ausschließlich die jeweiligen Garantiebedingungen maßgeblich.
13.3 Nur für Unternehmer: Wenn ein Vertrag über kauf oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt, gilt: Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale der Leistung gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, zu dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.
13.3 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Leistung übernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.
13.4 Nur für Unternehmer: Ist die Leistung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.
13.5 Nur für Unternehmer: Bei der Neulieferung ist die Ware nach unserer Wahl durch den Kunden, aber auf unsere Kosten zu-rückzusenden oder zu entsorgen, außer die Rücksendung und/oder Entsorgung ist für den Kunden mit erheblichen Un-annehmlichkeiten verbunden.
13.6 Nur für Unternehmer: Wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt, gilt: Entspricht die Leistung der von den Parteien vereinbarten Beschaffenheit, ist die Leistung auch dann vertragsgemäß und mangel-frei, wenn sie nicht den objektiven Anforderungen im Sinne von § 434 Abs. 3 BGB entspricht. Wenn ein Werkvertrag vor-liegt, gilt: Unsere Leistungen sind mangelfrei, wenn sie den vereinbarten Beschaffenheiten entsprechen, die den geschuldeten Leistungsinhalt abschließend beschreiben.
13.7 Gelieferte Solarmodule sind insbesondere nicht mangelhaft, soweit die elektrische Leistung eines Solarmoduls innerhalb der im Produktdatenblatt ausgewiesenen Toleranzen liegt.
13.8 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz.
13.9 Nur für Unternehmer: Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden nach seiner Wahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel gilt Ziffer 13. Ein etwaiges Recht zur Selbstvornahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
14.0 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nach-lässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Ein-flüsse).
14.1 Haftung
14.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
14.3 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 13.1 gilt nicht:
a) bei Aufwendungsersatzansprüchen nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB;
b) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
c) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;
d) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
e) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel-mäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften;
f) bei einer Haftung aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen;
g) Nur für Unternehmer: bei Aufwendungsersatzansprüchen im Rahmen des Lieferantenregresses nach § 327u Abs. 1 BGB oder § 445a Abs. 1 BGB.
13.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern aus-geschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die ent-sprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
13.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15 Verjährung
15.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-beginn. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist
a) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) (dingliches Recht eines Dritten) und b) (Recht, das im Grundbuch eingetragen ist), §§ 4
38 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bau-werk oder Planungs-/Überwachungsleistungen für ein Bauwerk oder Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat bzw. Planungs-/Überwachungsleistungen für ein Bauwerk),
b) bei Rückgriffsansprüchen nach § 445b Abs. 2 BGB sowie bei A
rglist;
c) sowie für Schadensersatzansprüche zusätzlich bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Nur für Verbraucher: für Ansprüche auf Nacherfüllung, wegen Rücktritts oder Minderung, wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt.
14.2 Die Ablaufhemmungen für Ansprüche des Verbrauchers nach § 327j (Verbraucherverträge über digitale Produkte und digitale Dienstleistungen) oder § 475e BGB (Verbraucherkaufverträge über digitale Produkte) bleiben von der vorstehenden Ziffer 14.1 unberührt. Ausdrucke und Kopien unterliegen nicht dem Änderungsdienst. – Print-outs and copies are not subject to the change service.
15.2 Die regelmäßige Verjährungsfrist im Sinne des Gesetzes, soweit sie für sonstige Ansprüche des Kunden gegen uns gilt, wird die auf zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den in Ziffer 14.1 c) genannten Fällen.
15.3 Nur für Unternehmer: Die Ablaufhemmung nach § 445b Abs. 2 BGB endet spätestens fünf (5) Jahre nach dem Zeit-punkt, in dem wir die Ware dem Kunden abgeliefert haben.
16 Außenwirtschaftsrecht
16.1 Die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.
16.2 Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren (Hardware und/oder Software und/oder Technologie so-wie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns er-brachten Leistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils an-wendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er da-bei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.
16.3 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der Kunde uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.
16.4 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegen uns wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Um-fang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.
17.0 Vertraulichkeit, Werbung
17.1 Nur für Unternehmer: Der Kunde hat unsere Unterlagen und unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie vertraulich sind, (nachfolgend: „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er ist insbesondere nicht dazu berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Informationen an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Soweit wir einer Weiter-gabe von Aufträgen an Dritte zugestimmt haben, sind diese entsprechend schriftlich zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt bis zu einer Dauer von zehn (10) Jahren nach Beendigung bzw. Abwicklung des Vertrages fort. Sie besteht nicht, soweit Informationen a) dem Kunden bereits bei Abschluss des Vertrages bekannt waren oder später bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht beruht oder b) bereits bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt werden oder c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
17.2 Die Nutzung des Vertrages zu Werbezwecken ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
18.0 Form, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges
18.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Ge-schäftssitz (Dresden).
18.2 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder in dem Vertrag auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126 b BGB (dauerhafter Datenträger wie Brief, Telefax oder E-Mail) zur Wahrung der Schriftform ausreichend.
18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vertragsbestandteile lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
18.4 Nur für Verbraucher: Für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz.
18.5 Nur für Unternehmer: Die Gerichte an unserem Geschäftssitz (Duisburg) sind örtlich ausschließlich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen.
18.6 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kun-den unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften , insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Artikel 6 Absatz 1 Rom-I-Verordnung).
18.7 Nur für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung seiner Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19.0 Identität, Kontaktinformationen
Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech Am Nienhaushof 29 in 47139 Duisburg info@shemesh-solartech.de
im Geschäftsverkehr mit der Shemesh Solartech Tarkan Tarhan Am Nienhaushof 29 in 47139 DUISBURG im folgenden Shemesh Solartech genannt.
19.1 Leistungsumfang
(1) Die Lieferung und/oder Installation steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Für den Fall, dass Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech von seinen Lieferanten im Stich gelassen wird, kann sich Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech unter wechselseitigen Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag lösen Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech wird dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn eine Selbstbelieferung eine unangemessen hohe Zeit im Anspruch nehmen, steht es dem Kunden frei, sich mittels einer Erklärung in Textform unter wechselseitigem Ausschuss aller Ansprüche gegenüber Tarkan Tarhan e,K Shemesh Solartech vom Vertrag lösen.
(2) Die angebotenen Produkte entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen der Zumutbaren vorbehalten. Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech ist berechtigt, die Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen ganz oder zum Teil durch Dritte ausführen zu lassen. Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Lieferung und/oder Montage der bestellten Produkte am Lieferort erfüllt sind. Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/Anzeigen bei der zuständigen Baubehörde obliegt dem Kunden.
20.0 Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer sofern nicht gesetzlich Befreit.
(2) tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech ist berechtigt, 100% der Kaufsumme nach Lieferung und Montage der Ware jedoch vor dem elektrischen Anschluss zu verlangen.
(3) Die vereinbarte Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzug bedürfen der Textform.
21.0 Kündigung und Rücktritt
(1) Sofern der Kunde vor Beendigung des Auftrags den Vertrag kündigt oder den Rücktritt vom Vertrag erklärt, so kann Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech zur pauschalen Abgeltung der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen 25% der vereinbarten Vergütung verlangen. Der Gegenbeweis tatsächlich geringer Leistungen und Aufwendungen durch den Kunden ist möglich.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit der Kunde ein gesetzliches Kündigung- bzw. Rücktrittsrecht ausüben kann.
22.0 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und montierte Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech. der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
Shemesh Solartech unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.
23.0 Haftung
(1) Shemesh Solartech, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs oder Erfüllungsgehilfen haften nur im Falle von Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften Shemesh Solartech, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
Insoweit gilt Folgendes:
(1) Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech, ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs oder Erfüllungsgehilfen haften nicht für mittelbare oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
(II) Die Haftung ist dem Grunde nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lieferung und/oder Montage des Vertragsgegenstandes gerechnet werden muss. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§14 Produkthaftungsgesetz)
24.0 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Duisburg
(2) Zwischen dem Kunden und der Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech wird ausdrücklich vereinbart, dass für sämtliche Rechtsstreitigkeiten
aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht der Stadt DUISBURG (NRW) ist.
(3) Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ausdrücklichem Ausschluss des EU-Kaufrechts.
(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Textform.
24 Identität, Kontaktinformationen, Kundendienst
Tarkan Tarhan e.K Shemesh Solartech Am Nienhaushof 29 in 47139 Duisburg
HRA 13099 Duisburg
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